Legat

Ein Testament regelt Ihren Nachlass ganz nach Ihren wünschen.

Auch Personen mit direkten Nachkommen können im Rahmen der frei verfügbaren Quote Organisationen oder Stiftungen ihrer Wahl im Testament berücksichtigen. 

 

Am einfachsten ist es, eine Stiftung zu begünstigen, indem ein bestimmter Betrag im Testament festgehalten wird. In diesem Fall spricht man von einem Legat. Die Stiftung Gertrud Kurz zahlt aufgrund ihres gemeinnützigen Zwecks keine Erbschaftssteuern. Deshalb können wir Ihr Legat in vollem Umfang für Integrationsprojekte einsetzen.

Weitere Informationen über die Nachlassplanung erhalten Sie bei der Zewo-Stiftung

 

Dank grosszügigen Spenden aus dem Umfeld von Gertrud Kurz sowie von namhaften Persönlichkeiten konnte im Jahre 1974 eine Stiftung gegründet werden, welche das Gedankengut von Gertrud Kurz weiter trägt. Weitere Spenden erlaubten es der Stiftung bis heute, zahlreiche Projekte zu fördern, welche benachteiligte Personen unterstützen und sich für Teilhabe, Anerkennung und Solidarität in der Schweiz einsetzen. 

 

Wenn Sie Fragen zur Stiftung Gertrud Kurz haben oder ein persönliches Gespräch wünschen, steht Ihnen der Stiftungsrat gerne zur Verfügung: info@gertrudkurz.ch